Beitrittserlkärung
Einen Antrag auf Mitgliedschaft im Angelsportverein Eutingen a.d.Enz e.V.wird nur stattgegeben, wenn die vom Verein erstellten Bestimmungen genau beachtet werden.
1) Es wird erwartet, dass Sie sich aktiv an den vom Verein ausgerichteten Veranstaltungen und Arbeiten beteiligen.
2) Das Angeln ist nur nach den gesetzlichen und vereinsinternen Vorschriften möglich. Besonders zu beachten sind die Angel- und Gewässerordnung und die im Erlaubnisschein festgelegten Regelungen.
3) Mit dem Erwerb des Erlaubnisscheins erkennt jeder Angler diese Bestimmungen an.
4) Jedem Angler wird größte persönliche Vorsicht zur Pflicht gemacht. Waidgerechtes und kameradschaftliches Verhalten sowie Beachtung gesetzlicher Vorschriften werden für jedes Mitglied als selbstverständlich vorausgesetzt.
5) Jede Verunreinigung des Angelplatzes sowie Flurschäden sind zu vermeiden. Jeder Angler haftet persönlich für die von ihm verursachten Schäden.
6) Den Anweisungen von Verwaltungsmitgliedern, den Gewässerwarten und Fischereiaufsehern ist Folge zu leisten.
7) Jugendliche und Kinder ab 10 Jahren können in den Verein aufgenommen werden.
a) Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr dürfen nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers angeln. Ab 16 Jahren dürfen Jugendliche, die die staatliche Fischerprüfung abgelegt haben, und einen Fischereischein für Erwachsene gelöst haben, alleine angeln.
b) Es wird erwartet, dass Jugendliche bis spätestens mit Vollendung des 16. Lebensjahres, die staatliche Fischerprüfung ablegen.
8) Gebühren und Kosten: Aufnahmegebühr (einmalige Zahlung) 200,- €
Jugendliche 60,- €
Jahresbeitrag (Mitgliedsbeitrag) Erw. : 40,- €
Jugendliche 20,- €
Für Jahreskarteninhaber besteht eine Pflicht von 15 Arbeitsstunden die für den Verein abzuleisten sind. Für nicht geleistete Arbeitsstunden werden pro Std. 10,- € erhoben die bei der Jahreskartenausgabe zu leisten sind.
Es können nur vollständig ausgefüllte Anträge bearbeitet werden. Ohne gültige Kontoverbindung kann keine Aufnahme erfolgen.
Bevor wir über Ihren Aufnahmeantrag entgültig entscheiden, behalten wir uns vor ein Vorstellungsgespräch mit Ihnen zu vereinbaren. Außerdem erfordert der Aufnahmeantrag die Zustimmung der Verwaltung des Angelsportverein Eutingen a.d. Enz e.V.
Der Aufnahmeantrag kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. Die Ablehnung ist nicht anfechtbar. Anspruch auf einen Jahres-Erlaubnisschein für die Enz besteht nicht.
Für die Mitgliedschaft gelten Satzung und die Beschlüsse des Vereins. Dies erkenne ich mit meiner Unterschrift an.